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NOTneben Dir! e.V. Kinder- und Jugendhilfe vor Ort. gefördert von
Initiative RAUCH
Bahnhofstraße 1 42551 VELBERT
JA – ich mache mit und stelle eine Spendendose auf:
( ) Bitte senden Sie mir eine Spendenbüchse mit Informationsaufsteller.
Ich empfehle die Kampagne weiter:
( ) Bitte schicken Sie mir Informationsmaterial für weitere Unternehmen.
Meine Zustimmungserklärung:
Name, Vorname / Firma ...................................................................................
Straße/Haus-Nr./Postfach ................................................................................
PLZ, Ort ...........................................................................................................
Tel. ......................................... E-Mail ..........................................................
Datum: ....................... Unterschrift/Stempel: ................................
Herzlichen Dank für Ihren Entschluss, zu helfen –
wenn die Büchse gefüllt ist oder gewechselt werden soll – bitte informieren Sie uns: per Post oder Fax: 02051 312789 oder E-Mail: dein@velbert.plus
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Ja ich möchte helfen - Beitrittserklärung zum Verein
Name, Vorname / Firma ............................................................
Straße/Haus-Nr./Postfach ........................................................
PLZ, Ort ..................................................................................
Tel. ......................................... E-Mail ................................ Hiermit erkläre(n) ich/wir meinen/unseren Beitritt. Ich / Wir zahle(n) einen jährlichen Beitrag von € 36,-- und weiter einen freiwilligen jährlichen Beitrag von: € ............. .
Datum: .............. Unterschrift/Stempel: ...................................... (Fax 02051 312789)
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NOTneben Dir! e.V. Der Vorstand: Hans - Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert Barbara Bussemas, Friedrichstraße 194, 42551 Velbert Manfred Rosik, Schopenhauer Straße 21, 42549 Velbert Jeder Cent kommt an – keine Nebenkosten! Förderspendenkonto Sparkasse HRV DE92334500000026081547 (WELADED1VEL) Tel. mobil Rauch 01704713526 Fax: 02051 312789 E-Mail: best-shoes@t-online.de |
Satzung
§1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen „ NOT neben Dir!“ (2) Er hat seinen Sitz in Velbert. (3) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Velbert einzutragen und trägt nach der Eintragung den Zusatz „e.V.“. (4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Vereinszweck (1) Zwecke des Vereins sind:1. der Verein verfolgt ausschließlich mildtätige, gemeinnützige Zwecke. Die ehrenamtliche und selbstlose Organisation zur Durchführung von mildtätigen Hilfsaktionen für Kinder in Not vor Ort eben eine Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.Im Sinn einer Mittelbeschaffungskörperschaft sammeln wir Mittel und fördern damit auch andereKörperschaften für steuerbegünstigte Zwecke.2. die Bemühung um die Kooperation kinderfördernder Vereine vor Ort.(2) Die Vereinsziele sollen erreicht werden durch: 1. Sammlung von Spenden, 2. Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung für das Erkennen von Not und Motivierung allerBürger. Die Unterstützung von Erzieherinnen/Erziehern sowie Pädagoginnen/Pädagogenbei ihrem Engagement. Kinder zu möglichen Hilfsaktivitäten anregen – dadurch sollToleranz gefördert werden, die Einsicht darüber wie gut es einem selbst geht, der Wunschzu teilen, sich für den anderen selbstlos einzusetzen.3. gemeinsame Aktionen mit anderen Kinderfördervereinen.(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabeordnung ( AO ). Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es erfolgen keine Vergütungen – Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Ordentliche Mitglieder können neben Einzelpersonen, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und Vereinigungen werden, sofern sie die Satzung anerkennen und nach ihr handeln wollen. (2) Als fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts aufgenommen werden, die den Verein durch regelmäßige finanzielle Zuwendung fördern. (3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung
§4 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Der Austritt aus dem Verein ist nur durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. (2) Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod oder den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. (3) Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten den Verein schädigt, die Satzung in grober Weise missachtet oder seinen Beitrag trotz schriftlicher Mahnung am Ende des Geschäftsjahres noch nicht gezahlt hat. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Auf Einspruch des ausgeschlossenen Mitgliedes kann eine Mitgliederversammlung die Wiederaufnahme mit dem früheren Aufnahmedatum beschließen. (4) Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle aus der Vereinszugehörigkeit erwachsenen Rechte und Pflichten. Der Verein behält jedoch das Recht, rückständige Beiträge einzuziehen.
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§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern. (2) Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, in der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten, die festgelegten Beiträge zu entrichten und den Vorstand zu unterstützen. (4) Die fördernden Mitglieder sind verpflichtet, die mit dem Vorstand getroffenen Vereinbarungen über regelmäßige finanzielle Zuwendungen an den Verein einzuhalten.
§6 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand.
§7 Aufgaben und Einberufung der Mitgliederversammlung (1) Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. (2) Aufgaben der Mitgliederversammlung im 1. Halbjahr sind insbesondere a) Entgegennahmen des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts, b) Entlastung des Vorstandes, c) Wahl des Vorstandes, d) Wahl der Rechnungsprüfer, e) Beschlussfassung über Anträge, f) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge Die Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder es 1/4 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des zu behandelnden Tagesordnungspunktes oder die Rechnungsprüfer beantragen. (3) Die Mitgliederversammlung wird von dem geschäftsführenden Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich zugegangen sein. Als Zugangstag gilt der Tag nach der Aufgabe der Einladung bei der Post. (4) Anträge von Mitgliedern sollten mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung eingereicht werden.
§8 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Stimmrecht, Protokollführung in der Mitgliederversammlung (1) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der geschäftsführende Vorsitzende. (2) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. (3) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Firmen und Institutionen können ihr Stimmrecht auch durch Angestellte, Verbände und Vereine auch durch Mitglieder ausüben, denen dafür eine schriftliche Vollmacht erteilt worden ist. Jeder Anwesende darf nur eine Stimme abgeben. (4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§9 Abstimmungen und Wahlen in der Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung beschließt, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, durch Handzeichen mit einfacher Stimmenmehrheit. Es ist geheim mit Stimmzetteln abzustimmen, wenn mindestens 1/5 der anwesenden Mitglieder es verlangt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (2) Wahlen werden durch Handzeichen vorgenommen. Auf Antrag eines Mitgliedes oder, wenn mehr Kandidaten als erforderlich zur Wahl stehen, sind sie geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird dieser Stimmenanteil nicht erreicht, entscheidet in einem zweiten Wahlgang die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los, das von dem bei diesem Wahlgang amtierenden Vorsitzenden zu ziehen ist. (3) Bei Abstimmungen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht zur Berechnung der Mehrheit mit.
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§10 Zusammensetzung des Vorstandes, gesetzliche Vertretung (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus a) dem oder der geschäftsführenden Vorsitzenden, b) dem oder der zweiten Vorsitzenden c) höchstens 2 Beisitzern. (2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende.
§11 Wahl des Vorstandes, Abberufung von Vorstandsmitgliedern (1) Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt. (2) Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Wahlzeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl ist zulässig. (3) Auf Antrag des Vorstandes, der Rechnungsprüfer oder von 1/4 der ordentlichen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung ein gewähltes Vorstandsmitglied abberufen. Die Abberufung ist nur zulässig, wenn die Tagesordnung diesen Punkt unter Nennung des Namens des Vorstandsmitgliedes, dessen Abberufung beantragt wird, enthält. Der Beschluß über die Abberufung bedarf einer ¾- Mehrheit.
§12 Aufgaben, Einberufung des Vorstandes, Verfahren in den Vorstandssitzungen (1) Der Vorstand leitet den Verein. Insbesondere obliegen ihm a) die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Durchführung ihrer Beschlüsse, b) die Rechnungslegung gegenüber der Mitgliederversammlung c) die Verwaltung des Vereinsvermögens, (2) Der Vorstand ist von den geschäftsführenden Vorsitzenden oder in deren Auftrag durch ein anderes Vorstandsmitglied bei Bedarf einzuberufen sowie unverzüglich, wenn 3 Vorstandsmitglieder es schriftlich unter Angabe des zu behandelnden Tagesordnungspunktes beantragen. (3) Für den Vorsitz, die Abstimmungen und die Protokollführung in den Vorstandssitzungen gelten die §§ 8 und 9 entsprechend. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
§13 Rechnungsprüfer (1) Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte mindestens zwei nicht dem Vorstand angehörende Rechnungsprüfer für eine Amtszeit von 2 Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. (2) Die Rechnungsprüfer haben die Aufgabe zu prüfen, ob sich der Vorstand bei seinem Finanzgebaren sachgerecht verhalten hat. Über das Ergebnis ihrer Prüfung berichten sie der Mitgliederversammlung. (3) Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen beide Rechnungsprüfer zusammenwirken.
§14 Satzungsänderungen (1) Beschlüsse der Mitgliederversammlung über Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder. Sie sind nur zulässig, wenn die Tagesordnung diesen Punkt enthält. (2) Die mit der Einladung übersandte Tagesordnung darf nur dann wegen eines Antrages auf Satzungsänderung ergänzt werden, wenn dieser mindestens 10 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen und mindestens 3 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung mit dem Zusatz zur Tagesordnung den Mitgliedern zugegangen ist.
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§15 Auflösung des Vereins (1) Anträge auf Auflösung des Vereins müssen mindestens von der Hälfte der ordentlichen Mitglieder des Vereins unterzeichnet sein. Der Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins bedarf zu seiner Wirksamkeit einer Mehrheit von3/4 der anwesenden Mitglieder. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Das Vermögen soll dann dem Verein Kinder helfen e.V. welcher ebenfalls steuerbegünstigt ist übergeben werden, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützliche und mildtätige Zwecke zu verhanden hat.
§16 Schlussbestimmung Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des BGB über den eingetragenen Verein.
Velbert, den 24.Mai 2007
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 24.5.07 angenommen. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Velbert..
Das Finanzamt Velbert erteilte die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit am 12.3. 2008 unter der Steuernummer 139 / 5885 / 1269 VST.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Wünscht der Besteller die Versendung per Nachnahme oder Express, so ist der Versender dazu berechtigt, unabhängig vom Bestellwert dafür einen entsprechenden Zuschlag zu berechnen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt Die an den Besteller gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der INITIATIVE RAUCH GmbH..
§ 6 Belieferung Im Falle von höherer Gewalt, nicht rechtzeitiger Belieferung oder keiner Belieferung der INITIATIVE RAUCH GmbH. oder Nichtverfügbarkeit der Waren und/oder Dienstleistung ist die INITIATIVE RAUCH GmbH. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Besteller wird in diesem Fall unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitigen Verfügbarkeit und den hiermit verbundenen Rücktritt vom Vertrag durch die INITIATIVE RAUCH GmbH. möglichst per eMail informiert. Etwaige vom Besteller bereits erbrachte Gegenleistungen (Zahlungen) werden dem Besteller in diesem Fall unverzüglich erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz- oder Erfüllungsansprüche, stehen in diesem Fall dem Besteller nicht zu.
§ 7 Widerrufsrecht - Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie das letzte Stück der Ware in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben müssen Sie uns - die RAUCH G.m.b.H., Geschäftsführer Hans – Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, D 42551 Velbert, 02051 52780 –dein@velbert.plus - Ust.ldNr. DE813847649. Mittel einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) Über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (beider wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerspruchrechts vor Ablauf der Widerspruchsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs – Wenn Sie diesen Vertrag widerufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten ( mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sih daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Füt diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rücksendung Entgelte berechnet.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenden Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paktversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. (Ort / Datum / Adresse / Unterschrift des Verbrauchers)
Rückgaberecht – Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax oder E_Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücksendungsverlangen hat zu erfolgen an die INITIATIVE RAUCH GmbH., Geschäftsführer Hans – Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert, 02051 52780.
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Wir bedauern ein solches Vorkommnis, bitten aber zu beachten, dass im übrigen die gesetzlichen Regelungen gelten.
$ 9 Gewährregelungen Hier gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir bitten unsere Kunden die INITIATIVE RAUCH GmbH. unverzüglich zu informieren, wenn ein Mangel festgestellt werden sollte.
§ 10 Sonstige Bestimmungen - Salvatorische Klausel Sollte die eine oder andere Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen unverändert weiter.
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1217 0614 0412 0911 0610
Impressum
RAUCH GmbH. Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert,
Geschäftsführer Hans - Jürgen Rauch
UST-IdNr.: DE813847649, Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal HRB 17296 St.Nr. 139 5820 0588
Tel.: 01704713526, Fax: 02051/312789, E-Mail: best-shoes@t-online.de
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NOTneben Dir! e.V. Kinder- und Jugendhilfe in Velbert.
NOT neben Dir! e.V. – Kontaktadresse: Hans - Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert
«Anrede» «Name1» «Name2» «Straße» «PLZ» «Stadt»
Jahreshauptversammlung
Dienstag, den 27. Oktober 2015, 19.30 Uhr, Restaurant Bürgerstube Velbert, Velbert-Mitte, Kolpingstraße 11
«Begrüßung»
TAGESORDNUNG: . 1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers . 2. Jahresbericht 2014 des Vorsitzenden .3. Rechnungsprüfungsbericht 2014 .4. Entlastung des Vorstandes .5. Wahl / Bestätigung der Rechnungsprüfer .6. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages .7. Beschlussfassung über Anträge / Satzungsänderung. .8. Kommende Termine und Situationsbericht. .9. Sonstiges…
Wir hoffen, Sie können diesen Termin wahrnehmen. Als Gäste begrüßen wir gerne auch interessierte Menschen aus Ihrem Bekanntenkreis - wir grüßen Sie herzlich
( Hans –Jürgen Rauch ) ( Barbara Bussemas )
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Velbert, den 2.10. 2015
Mail: best-shoes@t-online.de
Tel.: 0170 4713526 Hans - Jürgen Rauch
Fax: 02051 312789
Spendenkonto Sparkasse HRV IBAN: DE92334500000026081547 BIC: WELADED1VEL
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NOTneben Dir! e.V.
Der Vorstand: Hans - Jürgen Rauch Bahnhofstraße 1 42551 Velbert
Barbara Bussemas Friedrichstraße 194 42551 Velbert
Manfred Rosik Schopenhauer Straße 21 42549 Velbert
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