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NOTneben Dir! e.V.

Kinder- und Jugendhilfe vor Ort.

gefördert von 

 

Initiative RAUCH

 

Bahnhofstraße 1

42551 VELBERT

 

JA – ich mache mit und stelle eine Spendendose auf:

 

(   )  Bitte senden Sie mir eine Spendenbüchse mit Informationsaufsteller.

 

 

Ich empfehle die Kampagne weiter:

 

(   )  Bitte schicken Sie mir Informationsmaterial für weitere Unternehmen.

 

Meine Zustimmungserklärung:

 

Name, Vorname / Firma  ...................................................................................

 

Straße/Haus-Nr./Postfach  ................................................................................

 

PLZ, Ort  ...........................................................................................................

 

Tel.  .........................................  E-Mail   ..........................................................

 

 

Datum: .......................                    Unterschrift/Stempel: ................................

 

Kinder helfen e.V.

 

VELBERT-in

Der Förderverein e.V.

 

NOTneben Dir! e.V.

Kinderhilfe vor Ort.

Herzlichen Dank für Ihren Entschluss, zu helfen –

 

wenn die Büchse gefüllt ist oder gewechselt werden

soll – bitte informieren Sie uns:

per Post oder Fax: 02051 312789 oder E-Mail: dein@velbert.plus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    NOTneben Dir! e.V.

    Kinder- und Jugendhilfe in VELBERT…

Wir bieten Hilfe bevor das Eis bricht!

Kinderarmut ist fast jeden Tag in unseren Medien ein Thema. 

Trotz aller helfenden Netzwerke ist Bedarf für erste und schnelle Hilfe.

Wir suchen Menschen, die hinschauen, erkennen und helfen wollen.

Werden Sie Partner von NOT neben Dir! Mit uns können Sie helfen,

wenn Not erkennbar wird und bei Projekten, die Kinder für ihr Leben fördern.

Kinder für ihr Leben stärken!

 

 

Jeder Spenden-Cent kommt an – wir haben keine Nebenkosten!

Ja  ich möchte helfen - Beitrittserklärung zum Verein

 

 

Name, Vorname / Firma  ............................................................

 

Straße/Haus-Nr./Postfach  ........................................................

 

PLZ, Ort  ..................................................................................

 

Tel.  .........................................  E-Mail   ................................

Hiermit erkläre(n) ich/wir meinen/unseren Beitritt. Ich / Wir zahle(n) einen

jährlichen Beitrag von € 36,-- und weiter einen freiwilligen jährlichen Beitrag

von:  € ............. .

 

 

 

Datum: ..............    Unterschrift/Stempel: ......................................      (Fax 02051 312789)

 

                                                                                                                                 .

 

 

 

NOTneben Dir! e.V.

Der Vorstand:

Hans - Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert  

Barbara Bussemas, Friedrichstraße 194, 42551 Velbert

Manfred Rosik, Schopenhauer Straße 21, 42549 Velbert

Jeder Cent kommt an – keine Nebenkosten!

Förderspendenkonto Sparkasse HRV

DE92334500000026081547 (WELADED1VEL)

Tel. mobil Rauch   01704713526

Fax: 02051 312789  E-Mail: best-shoes@t-online.de 

www.not-neben-dir.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung

 

§1  Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1)           Der Verein führt den Namen „ NOT neben Dir!“

(2)           Er hat seinen Sitz in Velbert.   

(3)           Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Velbert einzutragen und trägt nach der

             Eintragung den Zusatz „e.V.“.                     

(4)           Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Vereinszweck

(1)       Zwecke des Vereins sind:

              1.  der  Verein verfolgt ausschließlich mildtätige, gemeinnützige Zwecke.

                 Die ehrenamtliche und selbstlose Organisation zur Durchführung von mildtätigen      

                 Hilfsaktionen für Kinder in Not vor Ort eben eine Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.                         

                 Im Sinn einer Mittelbeschaffungskörperschaft sammeln wir Mittel und fördern damit auch andere 

                 Körperschaften für steuerbegünstigte Zwecke.

            2. die Bemühung um die Kooperation kinderfördernder Vereine vor Ort.

(2)        Die Vereinsziele sollen erreicht werden durch:

             1. Sammlung von Spenden,

             2. Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung für das Erkennen von Not und Motivierung aller    

                 Bürger. Die Unterstützung von Erzieherinnen/Erziehern sowie Pädagoginnen/Pädagogen  

                 bei ihrem Engagement. Kinder zu möglichen Hilfsaktivitäten anregen – dadurch soll    

            Toleranz gefördert werden, die Einsicht darüber wie gut es einem selbst geht, der Wunsch

            zu teilen, sich für den anderen selbstlos einzusetzen.

             3. gemeinsame Aktionen mit anderen Kinderfördervereinen.

(3)        Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des  

             dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabeordnung ( AO ). Er ist selbstlos tätig; er

             verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die

             satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es erfolgen keine Vergütungen – Mitglieder   

             erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4)        Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder

            durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§3        Erwerb der Mitgliedschaft

(1)           Ordentliche Mitglieder können neben Einzelpersonen, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und Vereinigungen werden, sofern sie die Satzung anerkennen und nach ihr handeln wollen.

(2)           Als fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts aufgenommen werden, die den Verein durch regelmäßige finanzielle Zuwendung fördern.

(3)           Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung

 

§4        Beendigung der Mitgliedschaft

(1)           Der Austritt aus dem Verein ist nur durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich.

(2)           Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod oder den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

(3)           Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten den Verein schädigt, die Satzung in grober Weise missachtet oder seinen Beitrag trotz schriftlicher Mahnung am Ende des Geschäftsjahres noch nicht gezahlt hat.

Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Auf Einspruch des ausgeschlossenen Mitgliedes kann eine Mitgliederversammlung die Wiederaufnahme mit dem früheren Aufnahmedatum beschließen.

(4)           Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle aus der Vereinszugehörigkeit erwachsenen Rechte und Pflichten. Der Verein behält jedoch das Recht, rückständige Beiträge einzuziehen.

 

 

 

 

 

 

 

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§5  Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)           Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern.

(2)           Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, in der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.

(3)           Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten, die festgelegten Beiträge zu entrichten und den Vorstand zu unterstützen.

(4)           Die fördernden Mitglieder sind verpflichtet, die mit dem Vorstand getroffenen Vereinbarungen über regelmäßige finanzielle Zuwendungen an den Verein einzuhalten.

 

§6  Organe des Vereins

            Die Organe des Vereins sind

a)     die Mitgliederversammlung,

b)    der Vorstand.

 

§7  Aufgaben und Einberufung der Mitgliederversammlung

(1)            Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt.

(2)            Aufgaben der Mitgliederversammlung im 1. Halbjahr sind insbesondere

a)            Entgegennahmen des Jahresberichts,  der Jahresrechnung und                                                       des Rechnungsprüfungsberichts,

b)            Entlastung des Vorstandes,

c)            Wahl des Vorstandes,

d)            Wahl der Rechnungsprüfer,

e)            Beschlussfassung über Anträge,

f)             Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder es 1/4 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des zu behandelnden Tagesordnungspunktes oder die Rechnungsprüfer beantragen.

(3)            Die Mitgliederversammlung wird von dem geschäftsführenden Vorsitzenden unter Angabe  der Tagesordnung einberufen. Die Einladung muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage    vor dem Versammlungstermin schriftlich zugegangen sein. Als Zugangstag gilt der Tag nach der Aufgabe der Einladung bei der Post.                                                                                                                                                                                

(4)            Anträge von Mitgliedern sollten mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung eingereicht werden.

 

§8  Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Stimmrecht, Protokollführung in der Mitgliederversammlung

(1)           Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der geschäftsführende Vorsitzende.

(2)           Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

(3)           Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Firmen und Institutionen können ihr Stimmrecht auch durch Angestellte, Verbände und Vereine auch durch Mitglieder ausüben, denen dafür eine schriftliche Vollmacht erteilt worden ist. Jeder Anwesende darf nur eine Stimme abgeben.

(4)           Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

 

§9  Abstimmungen und Wahlen in der Mitgliederversammlung

(1)           Die Mitgliederversammlung beschließt, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, durch Handzeichen mit einfacher Stimmenmehrheit. Es ist geheim mit Stimmzetteln abzustimmen, wenn mindestens 1/5 der anwesenden Mitglieder es verlangt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

(2)           Wahlen werden durch Handzeichen vorgenommen. Auf Antrag eines Mitgliedes oder, wenn mehr Kandidaten als erforderlich zur Wahl stehen, sind sie geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird dieser Stimmenanteil nicht erreicht, entscheidet in einem zweiten Wahlgang die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los, das von dem bei diesem Wahlgang amtierenden Vorsitzenden zu ziehen ist.

(3)           Bei Abstimmungen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht zur Berechnung der Mehrheit mit.

 

 

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§10  Zusammensetzung des Vorstandes, gesetzliche Vertretung

(1)           Der Vorstand des Vereins besteht aus

a)     dem oder der geschäftsführenden Vorsitzenden,

b)    dem oder der zweiten Vorsitzenden

c)     höchstens 2 Beisitzern.

(2)           Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende.

 

 

 

 

§11  Wahl des Vorstandes, Abberufung von Vorstandsmitgliedern

(1)           Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt.         

(2)           Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Wahlzeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl ist zulässig.

(3)           Auf Antrag des Vorstandes, der Rechnungsprüfer oder von 1/4 der ordentlichen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung ein gewähltes Vorstandsmitglied abberufen. Die Abberufung ist nur zulässig, wenn die Tagesordnung diesen Punkt unter Nennung des Namens des Vorstandsmitgliedes, dessen Abberufung beantragt wird, enthält. Der Beschluß über die Abberufung bedarf einer ¾- Mehrheit.

 

§12  Aufgaben, Einberufung des Vorstandes, Verfahren in den Vorstandssitzungen

(1)           Der Vorstand leitet den Verein. Insbesondere obliegen ihm

a)            die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Durchführung ihrer Beschlüsse,

b)            die Rechnungslegung gegenüber der Mitgliederversammlung

c)            die Verwaltung des Vereinsvermögens,

(2)           Der Vorstand ist von den geschäftsführenden Vorsitzenden oder in deren Auftrag durch ein anderes Vorstandsmitglied bei Bedarf einzuberufen sowie unverzüglich, wenn 3 Vorstandsmitglieder es schriftlich unter Angabe des zu behandelnden Tagesordnungspunktes beantragen.

(3)           Für den Vorsitz, die Abstimmungen und die Protokollführung in den Vorstandssitzungen gelten die §§ 8 und 9 entsprechend. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

 

§13 Rechnungsprüfer

(1)           Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte mindestens zwei nicht dem Vorstand angehörende Rechnungsprüfer für eine Amtszeit von 2 Jahren. Eine einmalige Wiederwahl    ist zulässig.

(2)           Die Rechnungsprüfer haben die Aufgabe zu prüfen, ob sich der Vorstand  bei seinem Finanzgebaren sachgerecht verhalten hat. Über das Ergebnis ihrer Prüfung berichten sie der Mitgliederversammlung.

(3)           Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen beide Rechnungsprüfer zusammenwirken.

 

§14  Satzungsänderungen

(1)           Beschlüsse der Mitgliederversammlung über Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder. Sie sind nur zulässig, wenn die Tagesordnung diesen Punkt enthält.

(2)           Die mit der Einladung übersandte Tagesordnung darf nur dann wegen eines Antrages auf Satzungsänderung ergänzt werden, wenn dieser mindestens 10 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen und mindestens 3 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung mit dem Zusatz zur Tagesordnung den Mitgliedern zugegangen ist.

 

 

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§15  Auflösung des Vereins

(1)           Anträge auf Auflösung des Vereins müssen mindestens von der Hälfte der ordentlichen Mitglieder des Vereins unterzeichnet sein. Der Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins bedarf zu seiner Wirksamkeit einer Mehrheit von3/4 der anwesenden Mitglieder.

(2)           Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Das Vermögen soll dann dem Verein

Kinder helfen e.V. welcher ebenfalls steuerbegünstigt ist übergeben werden, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützliche und mildtätige Zwecke zu verhanden hat.

 

§16 Schlussbestimmung

Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des BGB über den eingetragenen Verein.

 

Velbert, den 24.Mai 2007

 

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 24.5.07 angenommen. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Velbert..

 

Das Finanzamt Velbert erteilte die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit am 12.3. 2008 unter der Steuernummer

139 / 5885 / 1269 VST. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                 .

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich:

Die Internetdomains:

velbert-in.de / niederberg-in.de /  offlineund.online / velbert.plus

kinderhelfen.de / kinder-helfen.de / notnebendir.de / kinderweltspiele.de

ci–buy.com / ci–buy.de / best-shoes.com / best-shoes.de /

 

werden von der INITIATIVE RAUCH GmbH. betrieben. Für die Geschäftsbeziehung

zwischen Nutzer (Verkäufer oder Besteller) und der INITIATIVE RAUCH GmbH. gelten

ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der

Geschäftsausübung im Internet vorliegenden Fassung.

 

 

§ 2 Vertragsabschluss:

Vertragspartner und Verkäufer bzw. Dienstleister ist die INITIATIVE RAUCH GmbH..

Diese verpflichtet sich zur Ausführung der Bestellung, wenn sie den Auftrag bestätigt hat, zu

den Bedingungen der Webseite und vorbehaltlich der ausreichenden Eigenbelieferung der

INITIATIVE RAUCH GmbH..- als – „solange der Vorrat reicht“.

 

Trotz sorgsamer Bearbeitung sind bei Schreib- und Rechenfehlern sowie Irrtümern in der

Website die INITIATIVE RAUCH GmbH. nicht zur Annahme des Angebotes und zur

Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

Der Mindestbestellwert liegt bei € 50,--.

 

 

§ 3 Zahlung

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Kaufsumme und den Versandkosten.

 

Bei Annahme von Kaufaufträgen durch die INITIATIVE RAUCH GmbH. wird bei der

Zahlungsart „Vorkasse“ mit Auftragsbestätigung der Kaufpreis fällig und die Lieferung

unmittelbar nach Eingang des Kaufpreises erfolgen.

 

Ab der zweiten Bestellung kann die Lieferung mit Rechnung erfolgen. Wird die

Rechnungssumme nicht innerhalb der Zahlungsfrist aus der Rechnung beglichen, ist

die INITIATIVE RAUCH GmbH.

zur Berechnung von Verzugszinsen nach §288 – 2 BGB von 5% p.a. über dem Basiszinssatz

nach §  247 BGB berechtigt.

 

Sie können auch mit Pay-Pal / EUROCARD / MasterCard bezahlen.

 

 

 

§ 4 Warenversand

Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands nur € 5,-- je Paket bei einem maximal

möglichen Gewicht von 10 kg. Ist die Versendung der vollständigen Bestellung mit einem

höheren Gewicht verbunden, werden für jedes notwendige weitere Paket nochmals € 5,-- an Versandkosten berechnet.

 

Wünscht der Besteller die Versendung per Nachnahme oder Express, so ist der Versender dazu berechtigt, unabhängig vom Bestellwert dafür einen entsprechenden Zuschlag  zu berechnen.

 

 

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die an den Besteller gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der

INITIATIVE RAUCH GmbH..

   

 

§ 6  Belieferung                               

Im Falle von höherer Gewalt, nicht rechtzeitiger Belieferung oder keiner Belieferung der

INITIATIVE RAUCH GmbH. oder Nichtverfügbarkeit der Waren und/oder Dienstleistung ist

die INITIATIVE RAUCH GmbH. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Besteller wird in

diesem Fall unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitigen Verfügbarkeit und

den hiermit verbundenen Rücktritt vom Vertrag durch die INITIATIVE RAUCH GmbH.

möglichst per eMail informiert. Etwaige vom Besteller bereits erbrachte Gegenleistungen

(Zahlungen) werden dem Besteller in diesem Fall unverzüglich erstattet.

 

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz- oder Erfüllungsansprüche, stehen

in diesem Fall dem Besteller nicht zu.

 

 

 

§ 7

Widerrufsrecht  - Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie das letzte Stück der Ware in Besitz genommen haben.

 

Um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben müssen Sie uns - die RAUCH G.m.b.H., Geschäftsführer Hans – Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1,

D 42551 Velbert, 02051 52780 –dein@velbert.plus - Ust.ldNr. DE813847649.

Mittel einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail)

Über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (beider wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang

der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß

Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß      § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerspruchrechts vor Ablauf der Widerspruchsfrist absenden.

 

 

 

 

Folgen des Widerrufs – Wenn Sie diesen Vertrag widerufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten ( mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sih daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Füt diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rücksendung Entgelte berechnet.

 

 

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenden Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz

oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie

uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie

Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache

zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und

Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr  zurückzusenden. Sie haben die

regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten

entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.  Nicht paktversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.  

(Ort / Datum / Adresse / Unterschrift des Verbrauchers)   

 

 

Rückgaberecht – Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb

von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt

dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax oder E_Mail), jedoch nicht vor Eingang

der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie

die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist

genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.In jedem Fall

erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücksendungsverlangen hat zu erfolgen an die INITIATIVE RAUCH GmbH.,

Geschäftsführer Hans – Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert, 02051 52780.

dein@velbert.plus .

 

Rückgabefolgen – Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen

Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer

Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder

teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können,

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sachen müssen

Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache

zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht.

Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und

Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Verpflichtungen von Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für

uns mit dem Empfang. 

 

 

§ 8 Gewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist für die Sachen beträgt zwei Jahre. Wenn Sie Mängel an der

gelieferten Ware bei Anlieferung oder später feststellen, sollten Sie unverzüglich die

INITIATIVE RAUCH GmbH. durch eine Mängelrüge in Kenntnis setzen.

 

Wir bedauern ein solches Vorkommnis, bitten  aber zu beachten, dass im übrigen die

gesetzlichen Regelungen gelten.

 

 

 

$ 9 Gewährregelungen

Hier gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir bitten unsere Kunden die

INITIATIVE RAUCH GmbH. unverzüglich zu informieren, wenn ein Mangel festgestellt   werden sollte.

 

 

§ 10 Sonstige Bestimmungen - Salvatorische Klausel

Sollte die eine oder andere Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden,

so gelten die übrigen Bestimmungen unverändert weiter.

 

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Haftungsausschluss:

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1217   0614  0412 0911 0610

 

 

 

 

 

                                                                                                                                 .

 

 

 

 

Impressum

 

RAUCH GmbH.

Bahnhofstraße 1,

42551 Velbert,

 

Geschäftsführer Hans - Jürgen Rauch

 

UST-IdNr.: DE813847649,

Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal HRB 17296

St.Nr. 139 5820 0588

 

 

Tel.: 01704713526, Fax: 02051/312789, E-Mail: best-shoes@t-online.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NOTneben Dir! e.V.

 Kinder- und Jugendhilfe in Velbert.      

 

 

 

NOT neben Dir! e.V. – Kontaktadresse:                                      

Hans - Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert

 

 

«Anrede»

«Name1»

«Name2»

«Straße»

«PLZ» «Stadt» 

                 

 

 

                                                                                     

 

Jahreshauptversammlung

 

Dienstag, den 27. Oktober 2015, 19.30 Uhr,

Restaurant Bürgerstube Velbert, Velbert-Mitte, Kolpingstraße 11

 

«Begrüßung»

 

 

TAGESORDNUNG:

. 1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und                                                                 

      Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers

. 2. Jahresbericht 2014 des Vorsitzenden

.3.  Rechnungsprüfungsbericht 2014

.4.  Entlastung des Vorstandes

.5.  Wahl / Bestätigung der Rechnungsprüfer

.6.  Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

.7.  Beschlussfassung über Anträge / Satzungsänderung.

.8.  Kommende Termine und Situationsbericht.

.9. Sonstiges…

 

Wir hoffen, Sie können diesen Termin wahrnehmen. Als Gäste begrüßen

wir gerne auch interessierte Menschen aus Ihrem Bekanntenkreis -

wir grüßen Sie herzlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 ( Hans –Jürgen Rauch )                                                                    ( Barbara Bussemas )                                                                                        

 

 

 

 

 

                                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Velbert, den 2.10. 2015

 

 

www.not-neben-dir.de

 

Mail:

best-shoes@t-online.de

 

 

Tel.: 0170 4713526

Hans - Jürgen Rauch

 

Fax: 02051 312789

 

 

Spendenkonto

Sparkasse HRV

IBAN:    

DE92334500000026081547 BIC: WELADED1VEL 

                                   

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NOTneben Dir! e.V.

 

Der Vorstand:

Hans - Jürgen Rauch Bahnhofstraße 1

 42551 Velbert  

 

Barbara Bussemas Friedrichstraße 194

42551 Velbert

 

Manfred Rosik

Schopenhauer Straße 21

42549 Velbert